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Rotlichtkontrolle / Rotlichtüberwachung

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Bilddokumentation

Rechtsgebiet:
Rotlichtkontrolle / Rotlichtüberwachung
Stichworte:
Rotlicht, Rotlichtkontrolle, Rotlichtüberwachung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Weisungen des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Ziff. 23.3) stellt hohe Anforderungen an die Bilddokumentation. Aus dieser müssen folgende Daten ersichtlich sein:

  • Dauer der Verzugszeit (Zeit zwischen Beginn der Rotphase und Aktivierung der Rotlichtüberwachungskamera)
  • Dauer der Gelbphase (Übergangszeit)
  • Angaben über Standortposition der Überwachungsanlage
  • Datum und Uhrzeit der Rotlichtmissachtung
  • Direkte oder indirekte Einblendung des Lichtsignalzustandes, sofern der Signalzustand nicht überwacht oder nachvollziehbar registriert wird.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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