Bilddokumentation

Die Weisungen des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Ziff. 23.3) stellt hohe Anforderungen an die Bilddokumentation. Aus dieser müssen folgende Daten ersichtlich sein:

  • Dauer der Verzugszeit (Zeit zwischen Beginn der Rotphase und Aktivierung der Rotlichtüberwachungskamera)
  • Dauer der Gelbphase (Übergangszeit)
  • Angaben über Standortposition der Überwachungsanlage
  • Datum und Uhrzeit der Rotlichtmissachtung
  • Direkte oder indirekte Einblendung des Lichtsignalzustandes, sofern der Signalzustand nicht überwacht oder nachvollziehbar registriert wird.
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