Einwendungen und Akteneinsicht

Vorgehensmöglichkeiten

Das Vorgehen ist im konkreten Einzelfall und nach genauer Analyse zu entscheiden:

  • Eingabe an die Polizei mit begründeten Einwendungen oder
  • Vorbringen der Einwendungen erst im Strafverfahren, zB nach Akteneinsicht.

Akteneinsicht

Sie können Akteneinsicht erst im Gerichtsverfahren verlangen. Die Polizei gibt Ihnen vorher keine Einsicht und händigt keine Fotos aus.

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