LAWINFO

Rotlichtkontrolle / Rotlichtüberwachung

QR Code

Ordnungsbussen-Verfahren: Keine Erstreckung der Zahlungsfrist

Rechtsgebiet:
Rotlichtkontrolle / Rotlichtüberwachung
Stichworte:
Rotlicht, Rotlichtkontrolle, Rotlichtüberwachung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sie haben für die Geltendmachung der Einwendungen und Wahrung des Ordnungsbussen-Verfahrens ein kurzes Zeitfenster von 30 Tagen (Kanton Zürich). Die Zahlungsfrist wird Ihnen, damit Sie im Ordnungsbussenverfahren bleiben können, nicht erstreckt. Sie müssen sich also entscheiden.

Chancen-/Risiken-Abklärung

Ordnungsbussen-Verfahren

Es stehen dem Bussenbetrag die Risiken von Verschlechterung und von erheblichen Mehrkosten aus der Überweisung an den Strafrichter gegenüber. Verschlechterung heisst, dass der Straftrichter ein höheres Strafmass ausfällt, als im Ordnungsbussentarif vorgesehen ist, und, dass beachtliche Untersuchungskosten, Gerichts- und Schreibgebühren entstehen, obwohl vielleicht keine Chance vorhanden ist, die Busse abzuwehren.

Strafverfahren

Ist die Verkehrsregelverletzung dermassen, dass ein Ordnungsbussenverfahren nicht in Frage kommt, steht als nächster Schritt –ausser der Straftatbestand sei unbestritten und werde anerkannt- die Akteneinsicht an.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.