Ordnungsbussenverfahren

Grundsätze

Merkmale des sog. Ordnungsbussen-Verfahrens sind:

  • Anwendung bei leichten (geringfügigen) Verkehrsregelverletzungen
  • gesamtschweizerisch einheitliche Festlegung im Ordnungsbussenkatalog
  • www.bussenkatalog.ch

Ausnahme:

Sind Sie mit der Bestrafung generell, der Einstufung der Verkehrsregelverletzung oder mit der betraglichen Höhe nicht einverstanden, müssen Sie das

  • das ordentliche Strafverfahren verlangen.

Zahlung

Sie anerkennen die Übertretung und bezahlen die Busse mittels

  • Barzahlung
  • Einzahlungsschein
  • Zahlungssurrogate wie Check, Kreditkartenbelastung oder Online Kreditkarten-Zahlung.

Die Ordnungsbusse wird so ohne Registrierung der fehlbaren Person rechtskräftig erledigt.

Tipp:

Aus Zuordnungsgründen empfiehlt es sich gerade beim bargeldlosen Zahlungsverkehr anzugeben:

  • Verzeigungsnummer (V-Nr.)
  • Kontrollschild
  • ev. Übertretungsort und –zeit

Nichtbezahlung

Die Nichtzahlung aus welchen Gründen auch immer führt zur Ueberweisung an die zuständigen Strafuntersuchungsbehörden.

Folgen:

  1. Die durch ein Nichtzahlung provozierte Untersuchung bei den zuständigen Strafuntersuchungsbehörden kann dazu führen, dass die Strafe härter als im Ordnungsbussenverfahren ausfällt (das Ergebnis kann sich durch den Widerspruch also verschlechtern [Juristen verwenden hiezu den lateinischen Begriff: Reformatio in peius]) oder gar einen vorher nicht vorgesehenen Reflex auf den Führerschein auslöst (Verwarnung,
  2. Zusatzkosten (Untersuchungskosten, Vorladungs- und Entscheidungsgebühren, Schreibkosten etc.)
  3. Umtriebe (Vorladung zB vor Stadtrichteramt)
  4. usw.

Tipp:

  1. Eine Nichtbezahlung empfiehlt sich nur dann, wenn Sie davon überzeugt sind, nicht im Fehler zu sein.
  2. Nutzen Sie für die Abklärung Ihrer Einwände die Zahlungsfrist:
    • Oft hilft Ihnen die Polizei.
    • Sie verbessern Ihren Informationsstand.
    • Sie erfahren von der Polizeipraxis und können dann neu entscheiden oder sich beraten lassen.
  3. Treffen Sie einen Entscheid: Entweder Busse bezahlen oder die gerichtliche Klärung der Sache suchen, dann aber sich gut vorbereiten. Nicht vertretbar ist untätiges oder nachlässiges Zuwarten.

Teilzahlung/Stundung?

Es werden von den Polizeiorganen weder Teilzahlungen akzeptiert, noch Stundungen ausgesprochen.

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